Melden Sie den Sterbefall bei unserem Diakon Anton Pepelnik unter Tel. +43 6642053440 oder informieren Sie das Pfarrbüro. Tel.: +43 (0) 5522 45226, E-Mail: pfarre.batschuns@kath-kirche-vorderland.at
Dabei klären wir in Zusammenarbeit mit dem von Ihnen gewählten Bestattungsinstitut gerne die relevanten Fragen zu Trauerfeier, Beisetzung und Grabstätte.
Die Friedhofsverwaltung ist über die Gemeinde Zwischenwasser geregelt, bitte wenden Sie sich an das Gemeindeamt.
Beisetzungen sind in Batschuns grundsätzlich täglich, außer an Sonn- und Feiertagen, um 14.00 Uhr, Samstag um 10.00 Uhr, möglich. Eventuelle Grabansprachen finden meist in der Kirche statt (bitte jeweils vorher in der Sakristei nachfragen bzw. ankündigen). Nach den Ansprachen verabschieden sich die Mitfeiernden durch Weihwasser-Sprengen am Grab. Die Angehörigen bleiben bis zum Schluss am Grab stehen und schließen sich dann an.
Die Verwandten sind herzlich eingeladen, die Lesung (wird in der Sakristei vorbereitet) zu lesen und die Fürbitten selbst zu formulieren.
Die Totenwache ist ein Gebetsgottesdienst der Pfarrgemeinde für den/die Verstorbene/n, sie findet in der Regel am Vorabend der Beerdigung statt. Zur Vorbereitung hierfür bitten wir um einen Lebenslauf des/der Verstorbenen. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie ihn in wesentlichen Grundzügen selbst verfassen, können Ihnen dabei aber auch beim Trauerbesuch gerne behilflich sein. Es können auch, von Ihnen gewünschte Gebete, Bibelstellen oder persönliche Texte vorgeschlagen werden.
Bei diesem Gottesdienst wird ein Bild des/der Verstorbenen aufgestellt. Das Bestattungsinstitut wird es gerne für Sie besorgen.
Bei der Totenwache und dem Beisetzungsgottesdienst sind die vorderen Bänke für die Angehörigen bestimmt.
Von Seiten der Pfarre fallen, für Mitglieder der römisch katholischen Kirche, generell keine Gebühren an. Honorare für Organisten oder andere Musikensembles sind direkt mit den Musizierenden zu vereinbaren und abzurechnen.
Über die Gebühren für eine Beerdigungsfeier für Ausgetretene Personen oder die Nutzung der sakralen Räumlichkeiten zur Verabschiedung informieren Sie sich bitte im Pfarrbüro.
In unserer Pfarre feiern wir bis zum zehnten Jahr, in dem der Angehörige verstorben ist, den Jahrtagsgottesdienst. Der Verstorbene wird im Pfarrblatt namentlich veröffentlicht. Wenn Sie aus persönlichen Gründen diese Namensnennung im Pfarrblatt und in der Jahrtagsmesse nicht wünschen, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Pfarrbüro auf.